Einlagensicherung
Instituten gegründet, die Anlegern Sicherheit geben sollten. 1966 entwickelten dann auch die privaten Banken einen Sicherungsfonds. Die Einlagen der Sparer bei den Sparkassen waren von je her durch die geltenden Gewährträgerhaftung geschützt. War es den Banken in den Anfängen der Sicherungsfonds noch freigestellt, ob sie diesem beitraten, besteht heute eine verbindliche Richtlinie dazu. Über die Einlagensicherung sind grundsätzlich alle Spar- sowie Sichteinlagen bei der Bank abgesichert. Hierzu gehören das Girokonto, das Sparkonto, Fest- und Termingelder. Depots und Wertpapiere sind ebenso wie Investmentfonds nicht über den Einlagensicherungsfonds geschützt, denn sie werden von der Bank lediglich verwaltet. Bei einer Insolvenz stünden diese Papiere dem Anleger trotz dessen noch in voller Höhe zur Verfügung. Lediglich Zertifikate dieser Bank, Inhaberschuldverschreibungen und Papiere mit Nachrangabrede würden im Insolvenzfall verloren sein.
In vielen Ländern existiert eine gesetzliche Einlagensicherung, in Deutschland ist diese durch das Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetz geregelt. Hierbei sind Einlagen bis zu 90% und einer Maximalhöhe von 20.000 Euro geschützt. Anlegergelder, die darüber hinausgehen, sind nicht mehr geschützt und können im Insolvenzfall der Bank verloren sein. Viele ausländische Institute weisen nur diesen gesetzlichen Schutz auf. In Deutschland existiert hingegen ein weiterführender Schutz der Einlagen. So sind Sparkassenkunden sowie Kunden der Genossenschaftsbanken beispielsweise über die Institutshaftung geschützt. Sollte eine Filiale einmal finanzielle Schwierigkeiten aufweisen, wird sie durch eine andere abgestützt. Die privaten Banken haben mittlerweile ein ebenso gut funktionierendes System entwickelt, den privaten Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Jede Privatbank bezahlt hierbei nach Größe, Umsatz und Kundeneinlagen Gelder ein, die für den Insolvenzfall einer Bank genutzt werden können.
Pro Anleger sind hierbei mehrere Millionen Euro abgesichert. Den genauen Sicherungsbetrag können Anleger bei ihrer Bank erfragen. Lediglich bei einer Bankenkrise, wenn also zahlreiche Banken von einer Insolvenz betroffen wären, würde die im Einlagensicherungsfonds enthaltene Summe (derzeit mehrere Milliarden Euro), wohl nicht ausreichen. In der derzeitigen Finanzkrise hat die Einlagensicherung der Kundengelder einen sehr hohen Stellenwert eingenommen. Viele Anleger sind ob der zahlreichen Bankpleiten in den USA sowie der finanziellen Schwierigkeiten deutscher Institute verunsichert. Um die Sparer zu beruhigen und weitere Probleme von den Banken abzuwenden, haben die Regierungen der Länder Deutschland, Irland und Griechenland im Oktober 2008 eine Staatsgarantie für die Einlagen bei Banken gegeben. Somit kann jeder Anleger zu 100% sicher sein, das angelegte Geld auch im Insolvenzfall einer Bank zurückzuerhalten.