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Tagesgeld Besteuerung

Tagesgeldkonten sind Einlagen der Banken, für die die Anleger Zinsen erhalten. Je nach Institut werden die Zinsen entweder monatlich, vierteljährlich oder aber jährlich berechnet und dem Konto zugerechnet. Sobald der Zinsertrag fließt, müssen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie sie steuerlich korrekt genannt werden,

mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Um Sparer jedoch zu entlasten, kann ein Freistellungsauftrag für diese Einkünfte bei der Bank eingereicht werden. Pro Person können so derzeit 801 Euro Zinserträge erzielt werden, ohne dass die Bank die Besteuerung vornehmen wird. Dieser Freibetrag gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene und Rentner gleichermaßen. Ehepaaren steht demnach ein Freistellungsauftrag von 1.602 Euro zur Verfügung.

Wie bereits erwähnt gelten die Zinsen auf Tagesgeldkonten mit dem Tag der Auszahlung als erzielt. Liegt kein Freistellungsauftrag vor bzw. reicht die gestellte Summe für den Zinsertrag nicht aus, werden direkt von der Bank 30% Zinsabschlagsteuer und hierauf nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag ans Finanzamt abgeführt. Jeder Sparer, bei dem ein solcher Zinsabschlag vorgenommen wurde, erhält hierzu eine Steuerbescheinigung. Im Zuge der Jahressteuererklärung ist es unter Umständen möglich, zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Höhe des Zinsertrages auf Tagesgeldkonten und somit die Tagesgeld Besteuerung kann jeder Anleger selbst errechnen. Hierzu ist der Zinssatz für das Tagesgeldkonto ausschlaggebend. Sofern unterjährige Zinsveränderungen durch die Bank vorgenommen wurden, muss dies entsprechend berücksichtigt werden. Auch können Zinszahlungen während des Jahres zu einem Zinseszinseffekt führen, der nicht unbeachtet gelassen werden sollte. Es ist daher sinnvoll, vor der Zinszahlung bzw. während des Jahres den gestellten Freistellungsauftrag zu überprüfen, um den Steuerabzug zu verhindern.

Die Stellung des Freistellungsauftrages ist nur Privatpersonen möglich. Sollten Firmen Tagesgeldkonten eingerichtet haben, werden die Erträge hieraus in jedem Fall versteuert. Um den Freistellungsauftrag zu stellen, muss das Formular der jeweiligen Bank ausgefüllt und unterschrieben dort eingereicht werden. Bei Filialbanken können die notwendigen Formulare direkt am Schalter verlangt werden, Direktbanken stellen ihre Formulare im Internet ein. Ab 2009 wird sich an der Tagesgeld Besteuerung einiges verändern, denn die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Mit ihr müssen alle Kapitalerträge, also auch die Zinsen von Tagesgeldkonten, mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belegt werden. Sofern der Anleger kirchensteuerpflichtig ist, muss auch die Kirchensteuer berechnet und abgeführt werden. Der gesamte Steuerabzug beläuft sich ab diesem Zeitpunkt auf etwa 28% und ist im Vergleich zur aktuellen Rechtssprechung etwas niedriger. Auch 2009 ist es aber noch möglich, einen Freistellungsauftrag für die erzielten Zinsen zu stellen. Dieser nennt sich ab 2009 Sparer-Pauschbetrag, die Höhe von 801 Euro pro Person bleibt jedoch bestehen.